Aufstiegs-BAFöG

Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung zum Meister/zur Meisterin machen?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz „Aufstiegs-BAföG“, unterstützt Sie hierbei finanziell.

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte „Aufstiegs-BAföG“ begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Mit Darlehensteilerlassen werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und zum Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Weitere Informationen und Antragsformulare

Downloads:

Hier finden Sie die Antragsformulare des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.