Informationen für Schüler*innen, Eltern sowie Lehrkräfte zur Teilnahme am Einstiegsinstrument und zum Datenschutz
Als Referenzkommune ist der Kreis Siegen-Wittgenstein seit dem Schuljahr 2012/2013 vom Land NRW aufgefordert, das Übergangssystem Schule-Beruf flächendeckend umzusetzen. So sollte bisher das Standardelement „Potenzialanalyse“ in den 8. Klassen aller Schulformen durchgeführt werden. Im Schuljahr 2025/2026 kommt erstmalig das Einstiegsinstrument zum Einsatz und wird die bisherige Potenzialanalyse ersetzen.
Gefördert wird diese Maßnahme weiterhin vom Land NRW und der Europäischen Union. Die Abrechnung des Projektes erfolgt durch die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).
Rahmenbedingungen
Je nach Schule findet das Einstiegsinstrument in der 8. Klasse oder im ersten Halbjahr der 9. Klasse statt.
Die Maßnahme wird durch qualifiziertes Personal des AWZ Bau durchgeführt und erfolgt im engen und stetigen Kontakt mit der Schule bzw. den Klassenlehrer*innen sowie den Berufswahlkoordinator*innen.
Das Konzept und alle Materialien liefert weiterhin die TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG. Weitere Informationen finden Sie unter: https://talentbruecke.de/talentbruecke-gmbh-co-kg/.
Inhalte
Das Einstiegsinstrument besteht aus zwei handlungsorientierten Aufgaben, die Arbeitssituationen aus dem Berufsalltag simulieren.
Beide Aufgaben decken zusammen die vier Berufsbereiche handwerklich-technisch, kaufmännisch-verwaltend, künstlerisch-kreativ und sozial-pflegerisch ab.
Im Mittelpunkt stehen acht Stärken, die durch Selbst- und Fremdbeobachtung am Durchführungstag erfahrbar gemacht werden sollen.
Die acht Stärken sind folgenden vier Bereichen zugeordnet:
Persönliche Potenziale: Leistungsbereitschaft, Sorgfalt
Methodische Potenziale: Organisationsgeschick, Problemlösefähigkeit
Soziale Potenziale: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit
Praktische Potenziale: handwerkliches Geschick, technisches Verständnis
Die Umsetzung erfolgt durchgängig in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit.
Ziele des Einstiegsinstruments
- Die Jugendlichen erkennen über Selbst- und Fremdeinschätzungen ihre eigenen Stärken und stellen einen ersten Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt her – unabhängig von geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen.
- Die Erkenntnisse des Einstiegsinstruments stellen keine Empfehlungen für bestimmte Berufe dar, sondern bieten wichtige Impulse für die weitere Berufliche Orientierung der Schüler*innen. Das Einstiegsinstrument fördert insbesondere die Selbstreflexion und die Selbstorganisation der Jugendlichen, auch mit Blick auf ihre beruflichen Entscheidungs- und Handlungskompetenzen.
- Die Dokumentation der Ergebnisse und der Weiterentwicklung erfolgt im Berufswahlpass (Übersichtsmappe mit Nachweisen und Belegen über individuelle Schritte der Berufsorientierung).
Potenziale entdecken – Zukunft gestalten!
Als beauftragter Träger wird das AWZ Bau im Rahmen des Einstiegsinstruments die Kompetenzen, Stärken und Interessen der Teilnehmenden, die für den beruflichen Einstieg wichtig sind, beobachten. Die Reflexion des eigenen berufsbezogenen Handelns erfolgt ausschließlich zwischen den Schüler*innen sowie dem pädagogischen Begleitpersonal des Trägers und ist in den Tagesablauf integriert. Die Schüler*innen halten die Ergebnisse der Fremd- und Selbsteinschätzung in dem sogenannten „Stärken-Kompass“ fest und visualisieren in einem kreativen Prozess ihre Ideen zur Frage „Wo oder als was arbeite ich in 10 Jahren?“
Informationen zum Datenschutz
Die im Rahmen der Durchführung des Einstiegsinstruments erhobenen personenbezogenen Daten werden beim AWZ Bau am Tag nach der Durchführung gelöscht.
Alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter*innen sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Es wird versichert, dass die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vollständige Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Teilnehmer*innen, durch besondere organisatorische Vorkehrungen gewährleistet wird.
Die Einwilligung der Eltern/der gesetzlichen Vertreter zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden (§ 4 Abs.1 Satz 2 DSG NRW). In diesem Zusammenhang wird auch nochmals ausdrücklich auf die Rechte der Eltern/der gesetzlichen Vertreter aus § 5 DSG NRW hingewiesen. Diese Rechte können auch durch die Einwilligung der Eltern/der gesetzlichen Vertreter nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Verwendung der Daten
Die Daten zur Person der Schüler*innen werden nur zum Zwecke der Abrechnung vom AWZ Bau an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) übermittelt.
Das AWZ Bau hat als zugelassener Träger zur Durchführung des Einstiegsinstruments (vor 2025 „Potenzialanalyse“) im Rahmen des landesweiten Projektes "KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss" vom Schuljahr 2012/2013 bis 2024/2025 noch unter dem Konzept „Potenzialanalyse“ jährlich an über 10 Schulen des Kreisgebietes annähernd 1000 Schüler*innen nach dem Talentbrückenverfahren getestet. Auch das Einstiegsinstrument wird für über 1300 Schüler*innen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe ab dem Schuljahr 2025/2026 angeboten. Weitere Informationen zu "KAoA" gibt es hier: www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de





